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Talent Klasse: Dunkelklinge | |||||||||
Voraussetzung: [Saat der Katastrophe IV] Folgende Talente lassen sich nach dem Erlernen dieses Talents nicht mehr erlernen: [Kern: Berührung der Ausbeutung], [Kern: Geisterflammen], [Kern: Vermächtnis der Geister], [Kern: Geisterjagd], [Kern: Zersplitternde Dunkelheit] Greift einen weit entfernten Feind an, indem Ihr einen Geisterbaum beschwört. Passiv | |||||||||
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Voraussetzungen: - Saat der Katastrophe IV - Erweckung: Vediant des Gebieters | |||||||||
Fügt „Saat der Katastrophe IV“ den folgenden Effekt hinzu, nachdem das Talent erlernt wurde. Super-Rüstung bei Verwendung des Talents | |||||||||