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Talent Klasse: Streiter | ||||||||||
Voraussetzung: [Durchschlagskraft des Streiters], [Fliegende Fäuste IV] Folgende Talente lassen sich nach dem Erlernen dieses Talents nicht mehr erlernen: [Absolut: Fliegende Fäuste] Eine Flut an blitzschnellen Schlägen wird ausgelöst. ← + RMT ← + RMT zum Wiederholen gedrückt halten Über Schnellauswahl verwendbar | ||||||||||
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Voraussetzungen: - Wiedergeburt: Durchschlagskraft des Streiters - Fliegende Fäuste IV | ||||||||||
Schaden: 2966 % x 1, max. 3 Treffer Abschlusstrefferschaden: 2966 % x 2 Kritische Trefferquote: +30 % Max. Ziele 10 Rückstoß bei Treffer 1 Niederschlag bei Abschlusstreffer Abwärtsangriff Luftangriff bei Abschlusstreffer Anwendungsrate von Schaden im PvP: 39.65 % Bei Treffer wird der Kampfgeist mehr regeneriert. | ||||||||||
Talentzusätze | ||||||||||