Platzierung Last: 5.00 LT Leben: 4Std Volumen: 0.30 VT | |
Beim Erhalten gebunden – Privathandel nicht verfügbar – Beschreibung: Errichtet einen Außenposten an dem Ort, an dem Ihr Euch befindet. Gildenmitglieder, die sich im Gebiet des Außenpostens befinden, können sich, wenn sie gestorben sind, dort wiederbeleben. Errichtung durch: Gildenmitglieder – Wiederbelebung funktioniert nur auf dem Server, wo der Außenposten errichtet wurde. – Es kann nur ein Außenposten gleichzeitig errichtet werden. – Kann nicht in Fortwänden im Eroberungskrieg, auf dem Roten Schlachtfeld, in Vorzeitlichen Verliesen, auf See oder in sicheren Bereichen benutzt werden. – Spieler müssen in Reichweite sein, um am Außenposten wiederbelebt zu werden. – Außenposten können von Feinden vernichtet werden. – Ihr könnt den Außenposten nicht installieren oder benutzen, wenn Euer Gildenvertrag ausgelaufen ist. – Kann nicht in der Nähe eines Kommandopostens errichtet werden. Eine errichtete Flagge des Lebens wird nach dem Posten-/Eroberungskrieg gelöscht. Möchtet Ihr fortfahren? Voraussetzungen: NEW_NPC_CONDITION: checkInstallTentLevel(3) NPC: Flagge des Lebens Kaufpreis: - Verkaufspreis: - Reparaturkosten: - |