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Talent Klasse: Dunkelklinge | |||||||||
Voraussetzung: [Vermächtnis der Geister III] Folgende Talente lassen sich nach dem Erlernen dieses Talents nicht mehr erlernen: [Kern: Berührung der Ausbeutung], [Kern: Geisterflammen], [Kern: Saat der Katastrophe], [Kern: Geisterjagd], [Kern: Zersplitternde Dunkelheit] Verursacht Explosionsschaden vor Euch durch dunkle Energie aus der Geisterklinge. Passiv | |||||||||
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Voraussetzungen: - Vermächtnis der Geister III - Erweckung: Vediant des Gebieters | |||||||||
Fügt „Vermächtnis der Geister III“ den folgenden Effekt hinzu, nachdem das Talent erlernt wurde. Betäuben bei Treffer (Kein Effekt während Abklingzeit) | |||||||||