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Talent Klasse: Dunkelklinge | |||||||||
Voraussetzung: [Geisterflammen IV] Folgende Talente lassen sich nach dem Erlernen dieses Talents nicht mehr erlernen: [Kern: Berührung der Ausbeutung], [Kern: Saat der Katastrophe], [Kern: Vermächtnis der Geister], [Kern: Geisterjagd], [Kern: Zersplitternde Dunkelheit] Ein Hieb mit dem Kriegsmesser und magische Aura wird ausgestrahlt, um Gegner vor Euch anzugreifen. Passiv | |||||||||
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Voraussetzungen: - Geisterflammen IV - Erweckung: Vediant des Gebieters | |||||||||
Fügt „Geisterflammen IV“ den folgenden Effekt hinzu, nachdem das Talent erlernt wurde. Vorwärtsabwehr bei der Verwendung des Talents (Kein Effekt während Abklingzeit) | |||||||||