|
Talent Klasse: Dunkelklinge | |||||||||
Voraussetzung: [Berührung der Ausbeutung IV] Folgende Talente lassen sich nach dem Erlernen dieses Talents nicht mehr erlernen: [Kern: Geisterflammen], [Kern: Saat der Katastrophe], [Kern: Vermächtnis der Geister], [Kern: Geisterjagd], [Kern: Zersplitternde Dunkelheit] Gleichzeitiger Angriff mit dem Kriegsmesser und mit Magie, um Schaden auszuteilen. Passiv | |||||||||
| |||||||||
Voraussetzungen: - Berührung der Ausbeutung IV - Erweckung: Vediant des Gebieters | |||||||||
Fügt „Berührung der Ausbeutung IV“ den folgenden Effekt hinzu, nachdem das Talent erlernt wurde. Rückwurf beim ersten Treffer (Kein Effekt während Abklingzeit) | |||||||||